Senat für Patentanwaltssachen des Bundesgerichtshofs

Der Senat für Patentanwaltssachen ist ein Spezialsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Er gilt nach § 90 Abs. 3 PAO als Strafsenat im Sinne des § 132 GVG.

Errichtung

Der Senat für Patentanwaltssachen wurde am 1. Januar 1967 errichtet.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Senats erfasst kraft Gesetzes diejenigen Angelegenheiten, die in der Patentanwaltsordnung dem Bundesgerichtshof zugewiesen sind, mit Ausnahme der Entscheidungen nach § 93 Abs. 3 PAO, für die der III. Zivilsenat zuständig ist.

Besetzung

Der Senat für Patentanwaltssachen setzt sich nach § 90 Abs. 2 PAO aus einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern des Bundesgerichtshofs sowie zwei Patentanwälten als ehrenamtliche Beisitzer zusammen. Der Senat ist gegenwärtig (Stand: September 2020)[1] wie folgt besetzt:

Weblinks

  • Website des Bundesgerichtshofs

Einzelnachweise

  1. Senat für Patentanwaltssachen. Bundesgerichtshof, abgerufen am 4. September 2020. 
Senate des Bundesgerichtshofes (BGH)

Zivilsenate: I. • II. • III. • IV. • V. • VI. • VII. • VIII. • IX. • X. • XI. • XII. • XIII.

Strafsenate: 1. • 2. • 3. • 4. • 5. • 6.

Spezialsenate: Kartellsenat • Dienstgericht des Bundes • Senat für Notarsachen • Senat für Anwaltssachen • Senat für Patentanwaltssachen • Senat für Landwirtschaftssachen • Senat für Wirtschaftsprüfersachen • Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen

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