Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr

Die Schlichtungsstelle wurde im Dezember 2009 in Berlin eingerichtet, dies unter dem Namen "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V." (söp). Die Umfirmierung zu "Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V." erfolgte 2024.

Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. ist eine deutsche privatrechtlich organisierte Organisation, die sich für außergerichtliche Konfliktlösungen im Bereich von Fahrgast- und Fluggastrechten[1] engagiert. Ausgangspunkt dafür sind Schlichtungsanträge von Reisenden, die mit ihrer Beschwerde bei einem Verkehrs- oder Reiseunternehmen keinen Erfolg hatten und sich für eine außergerichtliche Streitbeilegung entschieden haben.

Die Schlichtungstelle ist seit 2010 bei der EU notifiziert, d.h. sie erfüllt die Voraussetzungen der Empfehlung 98/257/EG zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten. Zudem ist sie von der Bundesregierung als Verbraucherschilichtungsstelle anerkannt.

Aufgaben

Kernaufgabe der Schlichtungsstelle ist die außergerichtliche Streitbeilegung in individuellen Streitfällen zwischen Reisenden und Verkehrs- bzw. Reiseunternehmen.

Die Schlichtungsstelle arbeitet sachlich unabhängig und neutral mit Zuständigkeit für Reisende, die sich zuvor erfolglos mit ihrer Beschwerde an ein Bahn-, Bus-, Flug-, Schiffs- oder Reiseunternehmen gewandt haben.

Leitung

Leiter der Schlichtungsstelle ist Christof Berlin. Geschäftsführerin ist Sabine Cofalla, sie verantwortet die betriebswirtschaftlich-kaufmännischen Bereiche sowie die Personal- und Organisationsentwicklung.

Trägerverein

Die Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und der Beirat. Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern.

Der Beirat

In ihrer Arbeit wird die söp durch einen Beirat unterstützt. Er umfasst rund 20 Personen, die die Mitgliedsunternehmen, die Verbraucher, die Bundesregierung, den Bundestag, die Länder sowie die Wissenschaft repräsentieren. Vorsitzende des Beirates ist Marion Jungbluth, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Schlichtungsverfahren

Die Schlichtung

Nach Eingang des Schlichtungsantrags übernimmt das Team der söp die Prüfung der Streitigkeit.

Schlichtungsmöglichkeit

Die Schlichtung setzt die Mitwirkung des jeweiligen Verkehrsunternehmens am Schlichtungsverfahren voraus. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn das Verkehrsunternehmen Mitglied im Trägerverein der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. ist.

Schlichtungsablauf

Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen, um Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme zu geben. Die Einreichung erfolgt unter Verwendung des hierzu bereitgestellten Online-Formulars.[2]

Mit der Klärung des Sachverhalts wird eine Entscheidungsgrundlage geschaffen. Die anschließende juristische Prüfung der Sach- und Rechtslage erfolgt in sachlicher Unabhängigkeit und Neutralität durch die Expert:innen der Schlichtungsstelle. Nach Abschluss dieser Prüfung erfolgt eine Abwägung der jeweils betroffenen Interessen. Zu deren einvernehmlichem Ausgleich unterbreitet die Schlichtungsstelle auf der Grundlage der zuvor ermittelten Rechtslage einen schriftlich begründeten Schlichtungsvorschlag.

Alle als Schlichtende tätigen Mitarbeitenden haben die Befähigung zum Richteramt. Die Schlichtungsstelle ist ausschließlich an Gesetz und Recht gebunden.

Bindungswirkung

Die Schlichtungsempfehlung soll eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung des Streitfalls ermöglichen. Allerdings ist die Empfehlung für beide Parteien nicht bindend. Nur wenn Beschwerdeführende und das jeweilige Unternehmen mit der Empfehlung oder einer vereinbarten Modifikation des Vorschlags ausdrücklich einverstanden sind, wird diese verbindlich. Im Übrigen steht den Beschwerdeführenden in jedem Stadium des Schlichtungsverfahrens der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen – auch nach einer möglicherweise gescheiterten Schlichtung.

Kosten

Die Kosten des Schlichtungsverfahrens werden entsprechend der Vorgaben des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes von den Unternehmen getragen. Für die Reisenden als Beschwerdeführenden ist das Schlichtungsverfahren kostenfrei.

Siehe auch

  • Fahrgastrechte
  • Fluggastrechte
  • Schlichtungsstelle Reise & Verkehr

Einzelnachweise

  1. Originals vom 21. September 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/soep-online.de ABl. L 315/14 vom 3. Dezember 2007
  2. Online-Formular (Memento des Originals vom 15. Januar 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/soep-online.de
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